Home arrow Themen arrow Auto und Motorrad arrow Kurzzeitparken mit der "Brötchentaste"
Kurzzeitparken mit der "Brötchentaste" Drucken E-Mail

Seit Anfang 2004 erlaubt das Straßenverkehrsgesetz den Kommunen freieres Handeln bei der Gebührenerhebung in bewirtschafteten Parkzonen. Damit folgt der Gesetzgeber allerdings lediglich der Praxis etlicher Gemeinden. Doch sind sich Legislative und Kommunen im Klaren, was sie mit der "Brötchentaste" bezwecken (wollen)?

The Making of Brötchentaste

Bisher musste laut Straßenverkehrsgesetz in den Bereichen mit Parkscheinautomaten ab der ersten Minute eine Gebühr erhoben werden. Mit der neuen Fassung wird es nun den Bundesländern ermöglicht, eigene Gebührenordnungen zu erlassen. Durch eine Rechtsverordnung dürfen die Länder auch ihre Kommunen emächtigen, eigene Gebührenregelungen einzuführen. Wenn das Land keine eigene Verordnung erlässt, können die Gemeinden direkt mit der Regelung des Bundes arbeiten. Die Mehrzahl der Länder scheint auf eine eigene Regelung verzichten zu wollen.

Kernpunkt der neuen Regelungen soll die Möglichkeit darstellen, das Parken bis zu einer halben Stunde kostenlos zu ermöglichen. Bisher galt dafür die kuriose Mindestgebühr von 5 Cent je angefangener halber Stunde. Der nun für das kostenlose Abstellen benötigte Blanko-Parkschein soll an der Parkuhr mittels einer "Brötchentaste" abgerufen werden. Diese Bezeichnung soll die gewünschte Situation illustrieren: Der Autofahrer parkt nur so kurz, um sich nur Brötchen o.ä. besorgen zu können.

Das Land Sachsen hatte bereits Mitte 2001 seinen Kommunen die Zuständigkeit für Angelegenheiten "auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens" übertragen. Jedoch wagen sich nicht nur in Sachsen schon seit etwa drei Jahren einige Gemeinden mit eigenen Regelungen vor, um die Interessen ihrer Gewerbetreibenden zu vertreten. In Lahnstein etwa wurde das kostenlose Kurzzeitparken von der CDU-Ratsmehrheit bereits vor ein bis zwei Jahren beschlossen, in Höchst darf sogar seit letztem Sommer mit Parkscheiben das Kurzparken nachgewiesen werden. Insbesondere davor muss gewarnt werden: Bei diesen Lösungen werden die Autofahrer zum Schummeln verleitet, ganz abgesehen von der schwierigen Überwachung.

Abgehalten von der Freigabe werden die Gemeinden manchmal von ganz anderen Vorschriften als dem StraßenVerkehrsGesetz. So musste etwa in Hoyerswerda auf einem neu gebauten, überdimensionierten Parkplatz 5 Cent pro Stunde verlangt werden. Ursache waren die Verwaltungsvorschriften des Programms "Städtebauliche Erneuerung". Hätte Hoyerswerda nicht mit den kostenintensiven Parkscheinautomaten die lächerliche Gebühr erhoben, hätte die Stadt die Fördermittel zurückgeben müssen.

Modellversuch Köln

Auch Großstädte mischten bereits vor der neuen Regelung in diesem nur mit gutem Willen als rechtlichen Graubereich zu bezeichnenden Aktionsfeld mit. Köln z.B., dort hat man das Ganze allerdings als Modellprojekt bezeichnet und immerhin wissenschaftlich untersuchen lassen. Dabei kamen Ergebnisse heraus, die die Vertreter der Brötchentaste zweifeln lassen sollten:

  • Die durchschnittliche Parkdauer hängt stark von der Mischung der Gewerbetreibenden, dem Parkdruck und dem Wochentag ab. Unter zehn Prozent bis über die Hälfte der Kfz werden für weniger als 15 Minuten abgestellt.
  • Die Auslastung der Parkplätze und die Häufigkeit des Wechsels werden im Schnitt durch die Brötchentaste nicht wesentlich erhöht.
  • Die Brötchentaste wurde wenig genutzt, da bereits vorher kurz geparkt wurde, ohne zu bezahlen. Nun parkte man mit dieser Hilfe weiter illegal - meist in der zweiten Reihe.
  • Die Nutzung der Brötchentaste erhöhte sich nur im häufig kontrollierten Gebiet. Im Klartext: Zur funktionierenden Kurzparktaste gehört eine gute Überwachung!
  • Die Einnahmen aus den Parkautomaten sank um teilweise über 30%. "Hieraus lässt sich schließen, dass durch das 15 Minuten kostenfreie Parken die Hemmschwelle zum illegalen Parken weiter gesunken ist."

Trotz all dieser negativen Ergebnisse schließt der Beitrag in der "straßenverkehrstechnik" (natürlich) so: "Trotzdem wird die Einführung des 15 Minuten kostenfreien Parkens insbesondere von den Geschäftsleuten subjektiv sehr positiv bewertet." Gegen Wunschdenken helfen auch harte Fakten nicht: Zwar kamen nicht mehr Auto-Kunden aber ein gutes Gefühl!

Subjektiv vs. Erkenntnis

Standardsituation bei Einrichtung einer Parkraumbewirtschaftungszone ist der Protest der Händler, die in diesem Bereich ihr Geschäft haben. Umsatzeinbußen werden befürchtet, da die Autofahrer angesichts des kostenpflichtigen Parkens zu den Einkaufszentren "auf der grünen Wiese" fahren würden. Diese Gefahr gilt sicherlich bei Großeinkäufen, selbstverständlich fährt aber kein Autofahrer für eine kleine Besorgung zum nächsten Einkaufspark. Von der neuen Regel können also theoretisch nur die Händler des täglichen Bedarfs profitieren, die sowieso an den Wegen der Autofahrer sich befinden. So gesehen ist gerade das Bemühen der kleinen Umlandgemeinden, in ihren bewirtschafteten Bereichen die Brötchentaste zu installieren, nicht recht nachvollziehbar.

Aber auch die Autofahrer haben so ihre Legenden: "Nur mal kurz Brötchen geholt und schon hatte ich ein Knöllchen!" Wer die Überwachung des Parkens auf Stellplätzen, Gehwegen und in der zweiten Reihe kennt, weiß, dass hier ein höchst singuläres Ereignis statt gefunden haben muss. Wahrscheinlicher ist, dass das Kurzparken oft viel länger dauert, als der Falschparker meint. - Auch Köln lässt sich wahrscheinlich nicht von seinen eigenen Erkenntnissen leiten: Die beiden Zonen, in denen man schlechte Erfahrungen gemacht hat, werden beibehalten, weitere sollen hinzukommen. Die Entscheidung, für die man einige pragmatische Kriterien aufgestellt hat, fällt erst nach Redaktionsschluss:

  • Mindestens 30% der umliegenden Geschäfte müssen geeignete "Kurzpark-Geschäfte" sein (also z.B. nicht Bekleidungsgeschäfte)
  • Die Gratis-Kurzparkplätze müssen direkt vor entsprechenden Geschäften (Bäcker etc.) liegen. Zentrale Parkplätze entfallen damit.
  • In Anwohnerparkzonen kein Gratisparken.

Reaktionen der Kommunen

Ganz im Gegensatz zu den allgemeinen Erwartungen haben sich bisher noch nicht sehr viele Gemeinden für´s kostenlose Kurzparken entschließen können. Sie fühlen sich hin und hergerissen zwischen den Forderungen der Gewerbetreibenden und dem Bewusstsein, dass die Einnahmen aus den Parkgebühren stark sinken würden. Logistik und Infrastruktur müssten nicht nur im gleichen Umfang weiter vorgehalten, sondern eigentlich verstärkt werden. Zum einen sollte die Überwachung vintensiviert werden (s.o.), zum anderen ist "eine Umrüstung häufig teurer als die Neuanschaffung von Automaten", meint der Siemens-Vertreter und bietet Parkautomaten mit eingebauter Brötchentaste für rund 3.500 ( an.

Einige Ratsmitglieder befürchten neben dem Sinken der Zahlungsmoral ein Wiederaufleben der Attraktivität, mit dem Auto in die Innenstädte zu fahren, da man dort auf mehr wie auch immer "freie" Parkplätze zu stoßen hofft. Diese Gefahr wird allerdings noch verstärkt durch Bemühungen meist von Vertretern der CDU und der FDP, die Parkgebühren insgesamt zu senken. Das würde sicherlich Autofahrer anlocken, die Parkraumbewirtschaftung würde dann allerdings garantiert nicht mehr wirtschaftlich durchführbar sein. Ein Hoffnungsschimmer ist bei diesen Maßnahmen, da die Stadträte meist nach einer Frist die Ergebnisse der Maßnahme begutachten und neu entscheiden wollen.

In Mainz sollen die (teuer erstellten) Tiefgaragen in der ersten halben Stunde kostenfrei zu benutzen sein. Bei einer halben Stunde lohnt es sich schon durchaus, beim Großeinkauf Zwischenhalt am Auto zu machen, abzuladen und sich ein neues Parkticket zu ziehen. Diese Erfahrungen haben z.B. Heide und Ahrendsburg gemacht. Dort wurden die Parkplätze für eilige Kunden zum Nulltarif von Dauerparkern blockiert - bestimmt nicht im Sinne der Händler!

Problematisch dürften sich auch die verschieden langen Zeiten auswirken, die mit der Brötchentaste in den einzelnen Gemeinden angeboten werden: Zehn Minuten, eine Viertelstunde, 20 Minuten und auch die volle halbe Stunde sind im "Flickenteppich" zu finden. Insbesondere auf Diskussionen mit Ortsfremden muss sich das Überwachungspersonal gefasst machen.

Erstaunlicherweise werden auch die unterschiedlichen Verhältnisse von ÖPNV und MIV betrachtet: In Berlin wurde aus den Reihen der SPD (!) gefordert, bei Einführung der Brötchentaste konsequenterweise die erste Viertelstunde in Bus & Bahn ebenfalls kostenlos anzubieten.

Neue, "gerechte" Wege?

Vielleicht wird mit den starren Zeitsprüngen das Ungerechtigkeitsgefühl der Autofahrer ungeschickterweise geweckt? In sechs Kommunen wurde eine Technik erprobt, die das Parken minutengenau abrechnete. Neben dem ausbleibenden Gefühl des Abgezocktwerdens entfallen bei dieser Technik auch der "Gang" zum Automaten und die Suche nach passenden Münzen.

Nach den Ergebnissen einer Begleituntersuchung der Uni Stuttgart parken bei der bisherigen "Parkscheintechnik" 30% der Nutzer schwarz. Fast alle dieser Preller waren Kurzparker. Bei der neuen Technik ("Park-O-Pin") wurden keine (?) Schwarzparker ermittelt. Hinzu kam eine Reduzierung der durchschnittlichen Standzeit um ein knappes Viertel und damit einer Steigerung des "Umschlages" um ein gutes Fünftel. Das dürfte im Interesse der Händler liegen - in dem von ökologisch orientierten Menschen natürlich nicht: Zwar ist der Parksuchverkehr geringer, die Attraktivität der Innenstadt als Parkplatz aber höher.

Selbst das zweischneidige Ergebnis dieser privatwirtschaftlichen Initiative zeigt die Unterlassungen bei der Umsetzung der Straßen-Verkehrs-Gesetz-Novelle: Die Akteure auf Landes- und Kommunalebene starren nur auf die Frage: Brötchentaste ja oder nein. Dabei übersehen sie, dass das Gesetz ihnen neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet.

In Kürze

Mit der Brötchentaste, die das kostenlose Kurzparken ermöglichen soll, werden wohl nur kleine Brötchen gebacken werden. Zwar lässt sich die Euphorie der Händler und Autofahrer nicht durch die negativen Ergebnisse eines Modellprojekts mindern, viele Kommunen ahnen jedoch, dass sie mit der Brötchentaste schlechter fahren und parken: Garantierte Mindereinnahmen bei fraglichen Ergebnissen.

 

 

Dieser Artikel ist in mobilogisch! , der Vierteljahres-Zeitschrift für Ökologie, Politik und Bewegung, Heft 2/2004, erschienen. 

Einzelhefte von mobilogisch! können Sie in unserem Online-Shop in der Rubrik Zeitschrift bestellen.

 
< zurück   weiter >